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In meiner Schulzeit war es verpönt, einen Brief mit dem Wort "Ich" zu beginnen. Heute sieht man das wesentlich lockerer. Folgende Fragen sollten Sie sich trotzdem stellen, wenn Sie mit diesem Wort starten möchten:

  • Ist der restliche Text empfängerfreundlich geschrieben — also vorrangig im Sie- oder Du-Stil?
  • Funktioniert das "ich" an dieser Stelle besser als ein "wir", "Sie" oder "du"?
  • Kann ich den Satz irgendwie umdrehen, ohne dass ich inhaltlich etwas verändere?


Wenn Sie die ersten beide Fragen mit ja beantworten können, dann steht dem "Ich" am Satzanfang nichts mehr im Wege. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen besser gefällt oder ob es vielleicht eine gute Alternative dazu gibt.

  • ich habe mich sehr gefreut, nach so langer Zeit wieder von Ihnen zu hören — danke für Ihren Anruf.
  • danke für Ihren Anruf — ich habe mich sehr gefreut, nach so langer Zeit wieder von Ihnen zu hören.
  • über Ihren Anruf habe ich mich — nach so langer Zeit — sehr gefreut.


Gerade zu diesem Beispiel gibt es wahrscheinlich 20 verschiedene Möglichkeiten zu starten. Machen Sie sich einfach bewusst, dass Sprache viele Varianten verträgt, aber sie müssen zu Ihnen passen. Künstliche, kantige Formulierungen kommen eher in die Schublade "bürokratisch - nein danke!".

In Briefen oder E-Mails ist es auch möglich, den Wir- und Ich-Stil zu mischen. Z. B. "wir", wenn Sie über Ihr Team oder Ihre Kollegen schreiben und "ich", wenn Sie der Ansprechpartner sind. Ein Beispiel:

Wir freuen uns, wenn Sie am 15. November Zeit haben und uns auf der Herbstmesse besuchen kommen. Geben Sie mir bitte telefonisch kurz Bescheid, dann kann ich für Sie ein kostenloses Parkticket organisieren.

Sie werden sich jetzt fragen, was das Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit dem Schriftverkehr zu tun hat - sehr viel. Denn diese Neuordnung des Handelsrechts bringt auch neue Informationspflichten im schriftlichen Auftritt von Unternehmen mit sich.

Alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen - dazu zählen alle Kapitalgesellschaften, eingetragene Einzelunternehmer, offene Genossenschaften, Kommanditgesellschaften und Genossenschaften - müssen folgende Pflichtangaben in E-Mails (meist in der Signatur), auf Websites, auf Geschäftsdrucksorten (gedrucktes Briefpapier) und Bestellscheinen anführen:

  • Firmenwortlaut lt. Firmenbuch
  • Rechtsform
  • Firmensitz
  • Firmenbuchnummer
  • Firmenbuchgericht


Für gedrucktes Geschäftspapier gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2010. E-Mails und Websites von Kapitalgesellschaften müssen diese Vorschriften rückwirkend seit 1.1.2007 berücksichtigen. Strafen können bis zu EUR 7.260,00 ausmachen - eine teure Sache. Mehr Infos erfahren Sie im Download der Wirtschaftkammer Kärnten.

Kontakt

Mag. Tina Tomasch
arco Entwicklungsberatung und Projektmanagement e.U.
Bahnhofstraße 47
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

Tel.: +43 463 419 100-11
Fax: +43 463 419 100-10

E-Mail: tina.tomasch@arco.at www.schreibprofi.at
www.arco.at